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Logos
Nutzen Sie Veranstaltungslogos für Ihren Messeerfolg. Ausstellern der aktuellen Floriga stellen wir diese gern in unterschiedlichen Varianten und Auflösungen zur Verfügung.
Hinweis zur Verwendung: Die JPG-Dateien eignen sich besonders gut für den Online-Gebrauch. Für den Druck empfehlen wir Ihnen, die EPS-Vektorgrafiken zu nutzen. Bitte beachten Sie für jede Verwendung unsere rechtlichen Hinweise.
Unsere Logos zum Downloaden
- Floriga_pur_rgb (JPG, 157 kB)
- Floriga_pur_black (JPG, 36 kB)
- Floriga_pur_4c (EPS, 2 MB)
- Floriga_pur_black (EPS, 2 MB)
- Floriga_mUT_rgb (JPG, 288 kB)
- Floriga_mUT_black (JPG, 58 kB)
- Floriga_mUT_4c (EPS, 2 MB)
- Floriga_mUT_black (EPS, 2 MB)
- LM_Logo_color (JPG, 392 kB)
- LM_Logo_color (EPS, 3 MB)
- LM_Logo_sw (JPG, 272 kB)
- LM_Logo_black (EPS, 3 MB)
- MM_Logo_color (JPG, 180 kB)
- MM_Logo_color_eps (EPS, 3 MB)
- MM_Logo_sw (JPG, 113 kB)
- MM_Logo_black_eps (EPS, 3 MB)
Rechtliche Hinweise für Ihre Logo-Nutzung
Das Herunterladen, Abspeichern sowie jegliche Verwendung und Nutzung der benannten Logos, Namen oder Banner ist nur unter Beachtung folgender Maßgaben zulässig:
- Logos und Namen dürfen ausschließlich für Nachrichtenberichte von Verlagen und/oder Journalisten verwendet werden oder
- der Verwender ist zum Zeitpunkt des Herunterladens und Abspeicherns sowie während der Dauer der Verwendung des Logos/Namens verbindlich als Aussteller für eine künftig stattfindende und von der Leipziger Messe veranstaltete Messe/Ausstellung zugelassen.
- Der Verwender nutzt das Logo/den Namen originalgetreu und ohne es zu verfremden (geringe Farbabweichungen beim Druck werden im Einzelfall toleriert).
- Ist der Verwender Aussteller im vorstehenden Sinne, so kann er das Logo/den Namen ausschließlich in Verbindung mit dem Hinweis auf seine künftige Teilnahme an einer von der Leipziger Messe veranstalteten Messe/Ausstellung nutzen.
- Die Nutzung des Logos/Namens für andere als vorstehend benannte Zwecke – insbesondere zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen Dritter - ist untersagt.
Achtung: Die Nichtbeachtung vorstehender Maßgaben wird zivilrechtlich und – im Fall der Verletzung von Urheberrechten – auch strafrechtlich verfolgt.